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AGB zur Teilnahme an Quad-Touren
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma QUADDRIVER Brendler/Eitner GbR zur Teilnahme an Quad-Touren

1. Allgemeines

Grundlage zur Teilnahme an den geführten Quad-Touren der Firma QUADDRIVER Brendler/Eitner GbR (nachfolgend Veranstalter) sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person, die das Fahrzeug führt (nachfolgend Teilnehmer) erkennt durch Ihre Unterschrift auf dem Tourenzettel an, dass Sie das Quad in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Tourguides verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.

2. Pflichten und Haftung des Teilnehmers

Für die Führung eines Quads benötigt der Teilnehmer einen gültigen Führerschein der Klasse B (3) welcher zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt wird. Der Fahrer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Bei Fahrzeugschäden oder Vertragsverletzungen haftet der Fahrer in voller Schadenshöhe (Es besteht die Möglichkeit gegen eine Gebühr von 10,- EUR/Quad die Selbstbeteiligung auf 1.000,- EUR zu beschränken). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen, etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Anweisungen der Tourenleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Tourgeld verfällt.

3. Pflichten und Haftung des Veranstalters

Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeugs durch den Veranstalter.

4. Zeit, Dauer und Buchung der Veranstaltung

Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der entsprechenden Tourenbeschreibung. Buchungen sind direkt im Geschäft des Veranstalters oder bei seinen autorisierten Partnern bis 10 Tage vor Tourbeginn möglich. Ausnahmen entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Nach erfolgter Buchung ist diese verbindlich (siehe dazu auch 5.).

5. Rücktritt

Ein Rücktritt von der Tour durch den Teilnehmer ist mit entsprechenden Stornogebühren verbunden und staffelt sich wie folgt. Rücktritt bis 3 Wochen (21 Tage) vor dem gebuchten Tourtermin ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich direkt einen neuen Termin aussuchen. Rücktritt bis 1 Woche (7 Tage) vor dem Tourtermin ist mit 50 % Stornokosten verbunden oder der Teilnehmer schickt eine Ersatzperson. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 50 % zurückerstattet. Rücktritt innerhalb einer Woche bis zum vereinbarten Tourtermin ist mit 75 % Stornokosten verbunden oder es wird eine Ersatzperson geschickt. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 25 % des Tourbetrages zurückerstattet.

6. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Helm, Schutzbrille, Benzin und ein ortskundiger Tourguide, gegebenenfalls Handschuhe, Regenbekleidung und ein Snackpaket. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.

7. Versicherung

Das Fahrzeug ist Haftpflicht und Teilkasko (150,- EUR SB) versichert. Für Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet dieser in voller Schadenshöhe, es sei denn er hat von der Möglichkeit zur Schadensminimierung Gebrauch gemacht (Vollkasko mit 1.000,- EUR SB). Die Vollkasko ist in der Tour 1 (Einsteiger) und Tour 2 (Halbtags) bereits im Preis enthalten.

8. Sonstiges

Die Tour findet statt, sobald mindestens 3 Personen verbindlich gebucht haben. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird die Tour in Rücksprache mit den Teilnehmern auf einen anderen Termin verlegt bzw. das angezahlte Tourgeld zurück bezahlt.

Vor der Tour können eventuelle Fahrzeugwünsche geäußert werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.

Da die Tour auch bei regnerischem und/oder kaltem Wetter stattfindet, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und eventuell Ersatzkleidung mitzunehmen.

9. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Dresden. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.


Dresden, 01.05.2008


QUADDRIVER Brendler/Eitner GbR
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